
Was zahlen Sie in der Pflege am Kloster Denkendorf?
Die häuserübergreifend relevanten Informationen zu den Pflegekosten erhalten Sie auf den allgemeinen Seiten zu den Pflegeangeboten (z. B. Dauerpflege, Kurzzeitpflege). Dort ist beschrieben, aus welchen Bestandteilen sich die Preise im Pflegeheim generell zusammensetzen.
In den hier folgenden Preislisten erfahren Sie die hausspezifischen Kosten in der Pflege am Kloster Denkendorf sowie den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil.
Kosten Dauerpflege
Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen erhalten nach § 43c SGB XI einen Leistungszuschlag der Pflegekasse, der den Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten reduziert. Für das erste Jahr des Heimaufenthalts beträgt dieser Zuschlag 15 %.
In unserer Preisliste ist der Eigenanteil bereits um diesen Zuschlag reduziert dargestellt.
Hinweis: Der Leistungszuschlag erhöht sich mit der Dauer des Aufenthalts wie nachfolgend dargestellt automatisch, das heißt, Sie müssen mit zunehmender Zeit enstprechend weniger bezahlen:
- 13.-24. Monat: 30 % Leistungszuschlag
- 25.-26. Monat: 50 % Leistungszuschlag
- ab 37. Monat: 75 % Leistungszuschlag
| Pflegegrad | Heimentgelt* | Leistungen Pflegekasse | Leistungszuschlag <12 Monate =15 % | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||
| 1 | 4.764,99 | 0,00** | 4.764,99 | |
| 2 | 5.451,26 | - 805,00 | - 378,81 | 4.267,45 |
| 3 | 5.965,36 | - 1.319,00 | - 378,82 | 4.267,54 |
| 4 | 6.501,36 | - 1.855,00 | - 378,83 | 4.267,54 |
| 5 | 6.742,29 | - 2.096,00 | - 378,81 | 4.267,48 |
(Stand 01.01.2026)
*Das Heimentgelt setzt sich zusammen aus den pflegebedingten Kosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.
**In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 131 EUR monatlich.
Für die Zimmer im EG wird ein Komfortzimmerzuschlag in Höhe von 1,00 € je Tag in Rechnung gestellt.
Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.
Kosten Kurzzeitpflege
Die von dem Bewohner/von der Bewohnerin täglich zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem Heimentgelt pro Tag abzüglich der Übernahmeleistung der Pflegekasse.
| Pflegegrad | Heimentgelt/Tag | Übernahme der Pflegekasse/Tag | Ihr Eigenanteil/Tag |
|---|---|---|---|
| € | € | € | |
| 1 | 156,05 | 0,00 | 156,05 |
| 2 | 178,61 | 108,89 | 69,72 |
| 3 | 195,51 | 125,79 | 69,72 |
| 4 | 213,13 | 143,41 | 69,72 |
| 5 | 221,05 | 151,33 | 69,72 |
(Stand 01.07.2025)
Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 131 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.
Unser Aufnahmeantrag

Sind Sie an einem unserer Angebote interessiert? Den Aufnahmeantrag können Sie sich hier herunterladen, am PC ausfüllen und per Mail an uns schicken.
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