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Was zahlen Sie für die Pflege im Philipp-Paulus-Heim?

Die häuserübergreifend relevanten Informationen zu den Pflegekosten erhalten Sie auf den allgemeinen Seiten zu den Pflegeangeboten (z. B. Dauerpflege, Kurzzeitpflege). Dort ist beschrieben, aus welchen Bestandteilen sich die Preise im Pflegeheim generell zusammensetzen.

In den hier folgenden Preislisten erfahren Sie die hausspezifischen Kosten im Philipp-Paulus-Heim sowie den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil.

Kosten Dauerpflege

Seit 1.1.2022 zahlen die Pflegekassen einen nach der individuellen Dauer des Heimaufenthalts bemessenen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil reduziert. In der Preisliste Dauerpflege kann der auf den einzelnen Bewohner/die einzelne Bewohnerin abgestimmte Zuschlag der Pflegekasse nicht abgebildet werden.

PflegegradHeimentgelt Leistungen der PflegekasseIhr Eigenanteil
 
13.998,410,00*3.998,41
24.587,95770,003.817,95
35.079,841.262,003.817,84
45.593,031.775,003.818,03
55.823,002.005,003.818,00

 (Stand 01.03.2024)

*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.

Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.

Kosten Kurzzeitpflege

Die von dem Bewohner/der Bewohnerin täglich zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem Heimentgelt pro Tag abzüglich der Übernahmeleistung der Pflegekasse.

PflegegradHeimentgelt/Tag Übernahme der Pflegekasse/TagIhre Kosten/Tag
 
1131,44  00,00131,44
2150,8299,0451,78
3166,99115,2151,78
4183,86132,0851,78
5191,42139,6451,78

(Stand 01.03.2024)

Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.

Kosten Junge Pflege

Der Preis für Junge Pflege (Heimentgelt) richtet sich nach Standort, Alter und Ausstattung des Pflegeheims sowie nach dem Pflegegrad. Wenn Sie pflegebedürftig sind, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Preisliste Junge Pflege

Die vom Bewohner/von der Bewohnerin monatlich zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem monatlichen Heimentgelt abzüglich der Leistungen der Pflegekasse.

PflegegradHeimentgelt Leistungen der PflegekasseIhre Kosten
14.773,51       0,00*4.773,51
25.863,15   770,005.093,15
36.355,351.262,005.093,35
46.868,231.775,005.093,23
57.098,202.005,005.093,20

 (Stand 01.03.2024)

*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.

Wenn Sie Ihre Kosten nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.

Unser Aufnahmeantrag

Sind Sie an einem unserer Angebote interessiert? Den Aufnahmeantrag können Sie sich hier herunterladen, am PC ausfüllen und per Mail an uns schicken.

Zum Antrag

Ansprechperson

Hansjörg KnaußEinrichtungsleiter

Kontakt & Anfahrt

Pfarrstraße 39
70734 Fellbach
Fax: 0711 5750-16
Anfahrt über Google Maps