In guter diakonischer Tradition
Auf der Feier zum 10-jährigen Jubiläum des Hauses in 2018 überraschte die damalige Heimleiterin gemeinsam mit dem Bürgermeister die Festgemeinschaft mit einer kleinen Theaterszene zur Geschichte des Hauses.
Die Diakonisse Karoline Krauß trifft sich mit dem Bürgermeister. Im Gespräch überzeugt sie ihn, sie als Gemeindeschwester zu engagieren. Vierzehn Jahre lang versorgt Schwester Karoline die Friolzheimer mit häuslicher Krankenpflege und seelsorgerischer Betreuung. In dieser Tradition wirkt das nach ihr benannte Haus bis heute.
Was zahlen Sie für die Pflege im Schwester-Karoline-Haus?
Die häuserübergreifend relevanten Informationen zu den Pflegekosten erhalten Sie auf den allgemeinen Seiten zu den Pflegeangeboten (z. B. Dauerpflege, Kurzzeitpflege). Dort ist beschrieben, aus welchen Bestandteilen sich die Preise im Pflegeheim generell zusammensetzen.
In den hier folgenden Preislisten erfahren Sie die hausspezifischen Kosten im Schwester-Karoline-Haus sowie den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil.
Kosten Dauerpflege
Seit 1.1.2022 zahlen die Pflegekassen einen nach der individuellen Dauer des Heimaufenthalts bemessenen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil reduziert. In der Preisliste Dauerpflege kann der auf den einzelnen Bewohner/die einzelne Bewohnerin abgestimmte Zuschlag der Pflegekasse nicht abgebildet werden.
Pflegegrad | Heimentgelt | Leistungen der Pflegekasse | Ihr Eigenanteil |
---|---|---|---|
€ | € | € | |
1 | 4.050,43 | 0,00* | 4.050,43 |
2 | 4.520,11 | 770,00 | 3.750,11 |
3 | 5.012,00 | 1.262,00 | 3.750,00 |
4 | 5.525,19 | 1.775,00 | 3.750,19 |
5 | 5.755,16 | 2.005,00 | 3.750,16 |
(Stand 01.06.2024)
*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.
Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.
Pflegegrad | Heimentgelt | Leistungen der Pflegekasse | Ihr Eigenanteil |
---|---|---|---|
€ | € | € | |
1 | 4.150,82 | 0,00* | 4.150,82 |
2 | 4.620,50 | 770,00 | 3.850,50 |
3 | 5.112,39 | 1.262,00 | 3.850,39 |
4 | 5.625,58 | 1.775,00 | 3.850,58 |
5 | 5.855,55 | 2.005,00 | 3.850,55 |
(Stand 01.06.2024)
*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.
Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.
Kosten Kurzzeitpflege
Die von dem Bewohner/der Bewohnerin täglich zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem Heimentgelt pro Tag abzüglich der Übernahmeleistung der Pflegekasse.
Pflegegrad | Heimentgelt/Tag | Übernahme der Pflegekasse/Tag | Ihre Kosten/Tag |
---|---|---|---|
€ | € | € | |
1 | 133,15 | 00,00 | 133,15 |
2 | 148,59 | 90,97 | 57,62 |
3 | 164,76 | 107,14 | 57,62 |
4 | 181,63 | 124,01 | 57,62 |
5 | 189,19 | 131,57 | 57,62 |
(Stand 01.06.2024)
Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.
Pflegegrad | Heimentgelt/Tag | Übernahme der Pflegekasse/Tag | Ihre Kosten/Tag |
---|---|---|---|
€ | € | € | |
1 | 129,95 | 00,00 | 129,95 |
2 | 145,39 | 90,97 | 54,42 |
3 | 161,56 | 107,14 | 54,42 |
4 | 178,43 | 124,01 | 54,42 |
5 | 185,99 | 131,57 | 54,42 |
(Stand 01.06.2024)
Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.
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