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In guter diakonischer Tradition

Auf der Feier zum 10-jährigen Jubiläum des Hauses in 2018 überraschte die damalige Heimleiterin gemeinsam mit dem Bürgermeister die Festgemeinschaft mit einer kleinen Theaterszene zur Geschichte des Hauses.

Die Diakonisse Karoline Krauß trifft sich mit dem Bürgermeister. Im Gespräch überzeugt sie ihn, sie als Gemeindeschwester zu engagieren. Vierzehn Jahre lang versorgt Schwester Karoline die Friolzheimer mit häuslicher Krankenpflege und seelsorgerischer Betreuung. In dieser Tradition wirkt das nach ihr benannte Haus bis heute.

Was zahlen Sie für die Pflege im Schwester-Karoline-Haus?

Die häuserübergreifend relevanten Informationen zu den Pflegekosten erhalten Sie auf den allgemeinen Seiten zu den Pflegeangeboten (z. B. Dauerpflege, Kurzzeitpflege). Dort ist beschrieben, aus welchen Bestandteilen sich die Preise im Pflegeheim generell zusammensetzen.

In den hier folgenden Preislisten erfahren Sie die hausspezifischen Kosten im Schwester-Karoline-Haus sowie den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil.

Kosten Dauerpflege

Seit 1.1.2022 zahlen die Pflegekassen einen nach der individuellen Dauer des Heimaufenthalts bemessenen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil reduziert. In der Preisliste Dauerpflege kann der auf den einzelnen Bewohner/die einzelne Bewohnerin abgestimmte Zuschlag der Pflegekasse nicht abgebildet werden.

PflegegradHeimentgelt Leistungen der PflegekasseIhr Eigenanteil
 
13.838,690,00*3.838,69
24.238,41770,003.468,41
34.730,301.262,003.468,30
45.243,181.775,003.468,18
55.473,162.005,003.468,16

 (Stand 01.06.2022)

*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.

Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.

PflegegradHeimentgelt Leistungen der PflegekasseIhr Eigenanteil
 
13.860,900,00*3.860,90
24.260,62770,003.490,62
34.752,511.262,003.490,51
45.265,391.775,003.490,39
55.495,372.005,003.490,37

 (Stand 01.01.2024)

*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.

Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.

Kosten Kurzzeitpflege

Die von dem Bewohner/der Bewohnerin täglich zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem Heimentgelt pro Tag abzüglich der Übernahmeleistung der Pflegekasse.

PflegegradHeimentgelt/Tag Übernahme der Pflegekasse/Tag

Ihre Kosten/Tag

 
1126,92 00,00126,92
2140,0684,6655,40
3156,23100,8355,40
4173,09117,6955,40
5180,65125,2555,40

(Stand 01.01.2024)

Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.

PflegegradHeimentgelt/Tag Übernahme der Pflegekasse/TagIhre Kosten/Tag
 
1 122,99  00,00122,99
2 136,13  83,93  52,20
3 152,30 100,10  52,20
4 169,16 116,96  52,20
5 176,72 124,52  52,20

(Stand 01.06.2023)

Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.

Unser Aufnahmeantrag

Sind Sie an einem unserer Angebote interessiert? Den Aufnahmeantrag können Sie sich hier herunterladen, am PC ausfüllen und per Mail an uns schicken.

Zum Antrag

Ansprechperson

Sandra ZeitlerVerbundleiterin

Kontakt & Anfahrt

Schulstraße 17
71292 Friolzheim
Fax: 07044 91585-41
Anfahrt über Google Maps