Betreutes Wohnen Wohnstift Mönchfeld
Alleine oder zu zweit selbständig den Alltag organisieren, die eigene Wohnung individuell gestalten und die Angebote des Hauses nutzen - das können Sie im Betreuten Wohnen Wohnstift Mönchfeld. Hier stehen seniorengerechte 27 Appartements mit Bad, Küchenzeile und Terrasse oder Balkon zur Verfügung. Zwei-Zimmer- und ein Drei-Zimmer-Appartement mit Küche und Bad befinden sich in Bungalows mit eigenem Gärtchen.
Wohnen im Kontakt und mit Kultur
Jede Wohnung ist mit einer Hausnotrufanlage ausgestattet. So erreichen Sie im Notfall rund um die Uhr die Notrufzentrale der Johanniter-Unfallhilfe und erhalten bei Bedarf Hilfe. Mieter*innen der Seniorenwohnungen haben Anschluss an das kulturell und durch die hauseigene Küche geprägte Hausleben. Das Wohnstift-Café sowie der Sinnesgarten und der Offene Mittagstisch im Speisesaal ermöglichen Kontakte untereinander, Begegnungen im Stadtviertel und Gemeinschaftsleben.
Die grüne Umgebung lädt ein zu Spaziergängen. Fußläufig sind Läden erreichbar. Mit der Stadtbahn gelangt man in 20 Minuten zum Stuttgarter Schlossplatz.
Wohnen im Bungalow
Unsere Bungalows mit Zwei- bis Drei-Zimmer-Wohnungen liegen gegenüber dem Haupthaus. Sie sind sehr beliebt bei Seniorenpaaren.
Die Bungalows besitzen jeweils eine Terrasse mit kleinem Privatgarten nach Süden mit Zugang zum Sinnesgarten des Hauses. Dieser ist vielseitig gestaltet mit Rundweg, Gartenlaube, Ruheplätzen, Hochbeeten, Wasserlauf und Senioren-Sportgeräten.
Der Sinnegarten sowie der begrünte Innenhof bietet allen Bewohner*innen Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten im Grünen.
Wohnen im Lauben- oder Kreuzgang
Unsere Ein-Zimmer-Appartements mit Küchenzeile und Bad besitzen einen tiefen geschützt liegenden Balkon zum Innenhof oder eine Terrasse. Die Wohnungen liegen im Erdgeschoss oder im Hochparterre unseres Haupthauses.
Was zahlen Sie im Betreuten Wohnen?
Der monatlich anfallende Betrag setzt sich zusammen aus den Mietkosten inkl. Nebenkosten und der Dienstleistungspauschale für vertraglich vereinbarte Grundleistungen.
Grundleistungen:
- Hausnotruf der Johanniter-Unfall-Hilfe
- Beratungs- und Informationstätigkeiten
- Vermittlungs- und Organisationstätigkeiten
- Gemeinschaftsfördernde Veranstaltungen
Die Dienstleistungspauschale beinhaltet die Beratung zu und Vermittlung von Wahlleistungen, die individuell in Anspruch genommen werden können. Die Wahlleistungen selbst sind jedoch nicht über die Pauschale abgedeckt.
Wahlleistungen:
- Offener Mittagstisch
- Soziale und kulturelle Angebote
- Hauswirtschaftliche Hilfen
- Haustechnische Dienste
- Ambulante Pflege durch externen Dienstleister
Appartement / Belegung Monatsmiete inkl NK + Dienstleistungspauschale
Appartement Kreuzgang (32 qm) - 1 Person | 730,30 € + 110 € |
Appartement Laubengang (38 qm) - 1 Person | 795,30 € + 110 € |
Bungalow (48 qm) - 1 Person | 968,30 € + 110 € |
Bungalow (48 qm) - 2 Personen | 1.074,50 € + 140 € |
Bungalow (60 qm) - 1 Person | 1.128,30 € + 110 € |
Bungalow (60 qm) - 2 Personen | 1.254,50 € + 140 € |
Was zahlen Sie für die Pflege im Wohnstift Mönchfeld?
Die häuserübergreifend relevanten Informationen zu den Pflegekosten erhalten Sie auf den allgemeinen Seiten zu den Pflegeangeboten (z. B. Dauerpflege, Kurzzeitpflege). Dort ist beschrieben, aus welchen Bestandteilen sich die Preise im Pflegeheim generell zusammensetzen.
In den hier folgenden Preislisten erfahren Sie die hausspezifischen Kosten im Wohnstift Mönchfeld sowie den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil.
Kosten Dauerpflege
Seit 1.1.2022 zahlen die Pflegekassen einen nach der individuellen Dauer des Heimaufenthalts bemessenen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil reduziert. In der Preisliste Dauerpflege kann der auf den einzelnen Bewohner/die einzelne Bewohnerin abgestimmte Zuschlag der Pflegekasse nicht abgebildet werden.
Pflegegrad | Heimentgelt | Leistungen der Pflegekasse | Ihr Eigenanteil |
---|---|---|---|
€ | € | € | |
1 | 3.888,29 | 0,00* | 3.888,29 |
2 | 4.689,25 | 770,00 | 3.919,25 |
3 | 5.181,44 | 1.262,00 | 3.919,44 |
4 | 5.694,32 | 1.775,00 | 3.919,32 |
5 | 5.924,30 | 2.005,00 | 3.919,30 |
(Stand 01.03.2024)
*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.
Bei einzelnen Zimmern können Komfortzuschläge zwischen 217,00 € und 434,00 € pro Monat hinzukommen.
Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.
Kosten Kurzzeitpflege
Die von dem Bewohner/der Bewohnerin zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem Heimentgelt pro Tag abzüglich der Übernahmeleistung der Pflegekasse.
Pflegegrad | Heimentgelt/Tag | Übernahme der Pflegekasse/Tag | Ihre Kosten/Tag |
---|---|---|---|
€ | € | € | |
1 | 127,82 | 127,82 | |
2 | 154,15 | 101,20 | 52,95 |
3 | 170,33 | 117,38 | 52,95 |
4 | 187,19 | 134,24 | 52,95 |
5 | 194,75 | 141,80 | 52,95 |
(Stand 01.03.2024)
Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.
Unser Aufnahmeantrag
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