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Pflege von Menschen mit Demenz

Ein Schwerpunkt im Angebot und ein eigener Bereich ist die Pflege bei Demenz. Mit 29 Plätzen ist sie im Schloss angesiedelt. Die Bewohner*innen wohnen in ansprechenden Einzelzimmern mit Dusche und WC. Die Räumlichkeiten sind mit liebevoll aufbereiteten historischen Möbeln ausgestattet. Warme Farben schaffen eine einladende Atmosphäre und geben Orientierung im Alltag. Der Schlossgarten ist ein beschützter Außenbereich, den die Bewohner*innen eigenständig nutzen können.

Die Mitarbeitenden haben sich bewusst für die Arbeit mit Menschen mit Demenz entschieden. Spezielle Fortbildungen und regelmäßige Fallbesprechungen helfen ihnen, das Verhalten der demenzkranken Bewohner zu verstehen und situationsgerecht zu handeln.

Zum Demenzkonzept

Was zahlen Sie für die Pflege im Luise-Schlepe-Haus und Schloss?

Die häuserübergreifend relevanten Informationen zu den Pflegekosten erhalten Sie auf den allgemeinen Seiten zu den Pflegeangeboten (z. B. Dauerpflege, Kurzzeitpflege). Dort ist beschrieben, aus welchen Bestandteilen sich die Preise im Pflegeheim generell zusammensetzen.

In den hier folgenden Preislisten erfahren Sie die hausspezifischen Kosten sowie den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil.

Kosten Dauerpflege

Seit 1.1.2022 zahlen die Pflegekassen einen nach der individuellen Dauer des Heimaufenthalts bemessenen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil reduziert. In den Preislisten Dauerpflege sowie Junge Pflege/Pflege bei Wachkoma kann der auf den einzelnen Bewohner/die einzelne Bewohnerin abgestimmte Zuschlag der Pflegekasse nicht abgebildet werden.

PflegegradHeimentgelt Leistungen der PflegekasseIhr Eigenanteil
 
14.043,730,00*4.043,73
24.625,36770,003.855,36
35.117,251.262,003.855,25
45.630,441.775,003.855,44
55.860,412.005,003.855,41

 (Stand 01.03.2024)

*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.

Bei einzelnen Zimmern können Komfortzuschläge zwischen 217,00 € und 434,00 € pro Monat hinzukommen.

Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.

PflegegradHeimentgelt Leistungen der PflegekasseIhr Eigenanteil
 
14.000,230,00*4.000,23
24.831,00770,004.061,00
35.322,891.262,004.060,89
45.836,071.775,004.061,07
56.066,052.005,004.061,05

 (Stand 01.03.2024)

*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.

Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.

Kosten Kurzzeitpflege

Die von dem Bewohner/der Bewohnerin zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem Heimentgelt pro Tag abzüglich der Übernahmeleistung der Pflegekasse.

PflegegradHeimentgelt/Tag Übernahme der Pflegekasse/TagIhre Kosten/Tag
 
1141,60  141,60
2163,76112,3751,39
3182,50131,1151,39
4202,06150,6751,39
5210,82159,4351,39

(Stand 01.03.2024)

Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.

PflegegradHeimentgelt/Tag Übernahme der Pflegekasse/TagIhre Kosten/Tag
 
1131,50    0,00131,50
2158,81109,0649,75
3174,98125,2349,75
4191,85142,1049,75
5199,41149,6649,75

(Stand 01.03.2024)

Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.

Kosten Junge Pflege

Der Preis für Junge Pflege einschließlich Pflege bei Wachkoma (Heimentgelt) richtet sich nach Standort, Alter und Ausstattung des Pflegeheims sowie nach dem Pflegegrad. Wenn Sie pflegebedürftig sind, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Die vom Bewohner/von der Bewohnerin monatlich zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem monatlichen Heimentgelt abzüglich der Leistungen der Pflegekasse.

PflegegradHeimentgelt Leistungen der PflegekasseIhre Kosten
14.708,10       0,00*4.708,10
25.941,63   770,005.171,63
36.433,521.262,005.171,52
46.946,401.775,005.171,40
57.176,382.005,005.171,38

 (Stand 01.03.2024)

*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.

Wenn Sie Ihre Kosten nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.

Die vom Bewohner/von der Bewohnerin monatlich zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem monatlichen Heimentgelt abzüglich der Leistungen Ihrer Pflegekasse.

PflegestufeHeimentgelt Leistungen der PflegekasseIhre Kosten
14.337,59        0,00*4.337,59
25.430,58   770,004.660,58
35.922,771.262,004.660,77
46.435,651.775,004.660,65
56.665,632.005,004.660,63

 (Stand 01.01.2024)

*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.

Wenn Sie Ihre Kosten nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.

Unser Aufnahmeantrag

Sind Sie an einem unserer Angebote interessiert? Den Aufnahmeantrag können Sie sich hier herunterladen, am PC ausfüllen und per Mail an uns schicken.

Zum Antrag

Ansprechperson

Ronny MartinVerbundleiter

Kontakt & Anfahrt

Kornwestheimer Str. 30
70439 Stuttgart-Stammheim
Fax: 0711 80908-199
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