Pflege von Menschen mit Demenz
Ein Schwerpunkt im Angebot und ein eigener Bereich ist die Pflege bei Demenz. Mit 29 Plätzen ist sie im Schloss angesiedelt. Die Bewohner*innen wohnen in ansprechenden Einzelzimmern mit Dusche und WC. Die Räumlichkeiten sind mit liebevoll aufbereiteten historischen Möbeln ausgestattet. Warme Farben schaffen eine einladende Atmosphäre und geben Orientierung im Alltag. Der Schlossgarten ist ein beschützter Außenbereich, den die Bewohner*innen eigenständig nutzen können.
Die Mitarbeitenden haben sich bewusst für die Arbeit mit Menschen mit Demenz entschieden. Spezielle Fortbildungen und regelmäßige Fallbesprechungen helfen ihnen, das Verhalten der demenzkranken Bewohner zu verstehen und situationsgerecht zu handeln.
Was zahlen Sie für die Pflege im Luise-Schleppe-Haus und Schloss?
Die häuserübergreifend relevanten Informationen zu den Pflegekosten erhalten Sie auf den allgemeinen Seiten zu den Pflegeangeboten (z. B. Dauerpflege, Kurzzeitpflege). Dort ist beschrieben, aus welchen Bestandteilen sich die Preise im Pflegeheim generell zusammensetzen.
In den hier folgenden Preislisten erfahren Sie die hausspezifischen Kosten sowie den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil.
Kosten Dauerpflege
Seit 1.1.2022 zahlen die Pflegekassen einen nach der individuellen Dauer des Heimaufenthalts bemessenen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil reduziert. In den Preislisten Dauerpflege sowie Junge Pflege/Pflege bei Wachkoma kann der auf den einzelnen Bewohner/die einzelne Bewohnerin abgestimmte Zuschlag der Pflegekasse nicht abgebildet werden.
Pflegegrad | Heimentgelt | Leistungen der Pflegekasse | Ihr Eigenanteil |
---|---|---|---|
€ | € | € | |
1 | 4.043,73 | 0,00* | 4.043,73 |
2 | 4.625,36 | 770,00 | 3.855,36 |
3 | 5.117,25 | 1.262,00 | 3.855,25 |
4 | 5.630,44 | 1.775,00 | 3.855,44 |
5 | 5.860,41 | 2.005,00 | 3.855,41 |
(Stand 01.03.2024)
*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.
Bei einzelnen Zimmern können Komfortzuschläge zwischen 217,00 € und 434,00 € pro Monat hinzukommen.
Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.
Pflegegrad | Heimentgelt | Leistungen der Pflegekasse | Ihr Eigenanteil |
---|---|---|---|
€ | € | € | |
1 | 4.000,23 | 0,00* | 4.000,23 |
2 | 4.831,00 | 770,00 | 4.061,00 |
3 | 5.322,89 | 1.262,00 | 4.060,89 |
4 | 5.836,07 | 1.775,00 | 4.061,07 |
5 | 6.066,05 | 2.005,00 | 4.061,05 |
(Stand 01.03.2024)
*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.
Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.
Kosten Kurzzeitpflege
Die von dem Bewohner/der Bewohnerin zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem Heimentgelt pro Tag abzüglich der Übernahmeleistung der Pflegekasse.
Pflegegrad | Heimentgelt/Tag | Übernahme der Pflegekasse/Tag | Ihre Kosten/Tag |
---|---|---|---|
€ | € | € | |
1 | 141,60 | 141,60 | |
2 | 163,76 | 112,37 | 51,39 |
3 | 182,50 | 131,11 | 51,39 |
4 | 202,06 | 150,67 | 51,39 |
5 | 210,82 | 159,43 | 51,39 |
(Stand 01.03.2024)
Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.
Pflegegrad | Heimentgelt/Tag | Übernahme der Pflegekasse/Tag | Ihre Kosten/Tag |
---|---|---|---|
€ | € | € | |
1 | 131,50 | 0,00 | 131,50 |
2 | 158,81 | 109,06 | 49,75 |
3 | 174,98 | 125,23 | 49,75 |
4 | 191,85 | 142,10 | 49,75 |
5 | 199,41 | 149,66 | 49,75 |
(Stand 01.03.2024)
Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.
Kosten Junge Pflege
Der Preis für Junge Pflege einschließlich Pflege bei Wachkoma (Heimentgelt) richtet sich nach Standort, Alter und Ausstattung des Pflegeheims sowie nach dem Pflegegrad. Wenn Sie pflegebedürftig sind, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Die vom Bewohner/von der Bewohnerin monatlich zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem monatlichen Heimentgelt abzüglich der Leistungen der Pflegekasse.
Pflegegrad | Heimentgelt | Leistungen der Pflegekasse | Ihre Kosten |
---|---|---|---|
€ | € | ||
1 | 4.708,10 | 0,00* | 4.708,10 |
2 | 5.941,63 | 770,00 | 5.171,63 |
3 | 6.433,52 | 1.262,00 | 5.171,52 |
4 | 6.946,40 | 1.775,00 | 5.171,40 |
5 | 7.176,38 | 2.005,00 | 5.171,38 |
(Stand 01.03.2024)
*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.
Wenn Sie Ihre Kosten nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.
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