Familiäre Wohngruppen
Das Leben in unserer Wohnanlage ist nach dem Wohngruppenkonzept geordnet. In familiären kleinen Wohngruppen fallen Begegnung, Kontakt und Orientierung leicht. Das Gemeinschaftsleben mit Mahlzeiten, Betreuungsangeboten und Aufenthaltsqualität fndet in den gemütlichen Gemeinschaftsräumen mit Küche, Tischgruppen und Wohnzimmerecken statt.
Dort wird gemeinsam gegessen, gesungen, gebacken, gebastelt, geturnt u.v.m.. Auch kann man einfach dabei sein und zuschauen, was die anderen machen.
Mitarbeitende der Hauswirtschaft und der Betreuung sind präsent und ansprechbar.
Was zahlen Sie für die Pflege in der Wohnanlage am Lindenbachsee?
Die häuserübergreifend relevanten Informationen zu den Pflegekosten erhalten Sie auf den allgemeinen Seiten zu den Pflegeangeboten (z. B. Dauerpflege, Kurzzeitpflege). Dort ist beschrieben, aus welchen Bestandteilen sich die Preise im Pflegeheim generell zusammensetzen.
In den hier folgenden Preislisten erfahren Sie die hausspezifischen Kosten in der Wohnanlage am Lindenbachsee sowie den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil.
Kosten Dauerpflege
Seit 1.1.2022 zahlen die Pflegekassen einen nach der individuellen Dauer des Heimaufenthalts bemessenen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil reduziert. In der Preisliste Dauerpflege kann der auf den einzelnen Bewohner/die einzelne Bewohnerin abgestimmte Zuschlag der Pflegekasse nicht abgebildet werden.
Pflegegrad | Heimentgelt | Leistungen der Pflegekasse | Ihre Kosten |
---|---|---|---|
€ | € | € | |
1 | 4.049,21 | 0,00* | 4.049,21 |
2 | 4.668,26 | 770,00 | 3.898,26 |
3 | 5.160,15 | 1.262,00 | 3.898,15 |
4 | 5.673,34 | 1.775,00 | 3.898,34 |
5 | 5.903,31 | 2.005,00 | 3.898,31 |
(Stand 01.03.2024)
*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.
Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.
Kosten Kurzzeitpflege
Die von dem Bewohner/der Bewohnerin zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem Heimentgelt pro Tag abzüglich der Übernahmeleistung der Pflegekasse.
Pflegegrad | Heimentgelt/Tag | Übernahme der Pflegekasse/Tag | Ihre Kosten/Tag |
---|---|---|---|
€ | € | € | |
1 | 150,89 | 150,89 | |
2 | 174,48 | 114,13 | 60,35 |
3 | 193,22 | 132,87 | 60,35 |
4 | 212,78 | 152,43 | 60,35 |
5 | 221,54 | 161,19 | 60,35 |
(Stand 01.03.2024)
Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.
Unsere Tagespflege
Sie leben zu Hause und sind dort gut versorgt. Im Alltag benötigen Sie Unterstützung und/oder Pflege. Gerne möchten Sie den Tag in Gemeinschaft verbringen, neue Anregungen erhalten und Kontakte knüpfen. Wir koordinieren für Sie therapeutische Leistungen wie Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie. All dies finden Sie in unserer Tagespflege im Erdgeschoss des Hauses.
Wir bieten 18 Gästen von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr eine abwechslungsreiche Tagesgestaltung mit Mahlzeiten. Ein hübscher Garten sorgt für Aufenthalt und Bewegung im Freien. Auch der nah gelegene Lindenbachsee lädt ein zu kleinen Ausflügen.
Bei Fragen und Beratungsbedarf freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Die Leiterin der Tagespflege Christa Medinger berät Sie gerne persönlich.
Kosten Tagespflege
Die von dem*der Bewohner*in täglich zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem Heimentgelt pro Tag abzüglich der Übernahmeleistung der Pflegekasse.
Pflegegrad | Heimentgelt/Tag | Übernahme der | max. Übernahme | Ihre Kosten/Tag |
---|---|---|---|---|
€ | € | € | € | |
1 | 92,51 | 125,00** | ||
2 | 92,51 | 74,31 | 689,00 | 18,20 |
3 | 92,51 | 74,31 | 1.298,00 | 18,20 |
4 | 92,51 | 74,31 | 1.612,00 | 18,20 |
5 | 92,51 | 74,31 | 1.995,00 | 18,20 |
(Stand 01.01.2024)
*Monatliche Höchstbeträge gemäß § 41 Abs. 2 SGB XI, mit denen sich die Pflegekasse an den Kosten für die allgemeine Pflegevergütung beteiligt.
**Der monatliche Entlastungsbetrag in der häuslichen Pflege gemäß § 45b SGB XI von maximal 125 € monatlich kann für die Kostenerstattung der Tagespflege genutzt werden.
Unser Aufnahmeantrag
Sind Sie an einem unserer Angebote interessiert? Den Aufnahmeantrag können Sie sich hier herunterladen, am PC ausfüllen und per Mail an uns schicken.
Kontakt & Anfahrt
70499 Stuttgart-Weilimdorf