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Kurzzeitpflege als Interimsversorgung

Die Kurzzeitpflege versorgt Personen, deren häusliche Pflege vorrübergehend nicht gewährleistet werden kann. Kurzzeitpflege bieten wir in allen unseren Häusern als integrierte Versorgungsform an.

  • Kurzzeitpflege eignet sich, wenn Menschen nach einem Klinikaufenthalt vorübergehend mehr Pflege brauchen, als zuhause leistbar ist.
  • Kurzzeitpflege kann genutzt werden, wenn pflegende Angehörige erkrankt oder in Urlaub sind. In dem Fall spricht man von Verhinderungspflege.
  • Kurzzeitpflege gibt pflegebedürftigen Menschen zudem die Gelegenheit, das Haus kennenzulernen, in das sie vielleicht dauerhaft einziehen möchten.

Ein Aufenthalt in der Kurzzeitpflege

Als Kurzzeitpflegegast wohnen Sie in einem Einzel- oder Doppelzimmer mit eigener Dusche und WC. Ihr Zimmer ist in eine der Wohngruppen integriert.

Erfahrene Pflegekräfte pflegen und betreuen die Kurzzeitpflegegäste liebevoll und kompetent. Die Pflege richtet sich nach der persönlichen gesundheitlichen Situation und den individuellen Bedürfnissen. Ziel der Kurzzeitpflege ist, die Menschen während ihres Aufenthalts gesundheitlich zu stabilisieren, um sie anschließend wieder in die Häuslichkeit oder in eine Rehabilitation überzuleiten.

Die Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit.

Angebote wie Kaffeenachmittage, Singen, Spielen und Basteln, Gedächtnistraining und Gymnastik sorgen für einen abwechlungsreichen Tag. Zu allen Angeboten im Haus sind unsere Kurzzeitpflegegäste herzlich eingeladen.

Welche Leistungen erhalten Sie bei Kurzzeitpflege?

Dazu gehören Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken. Diese Hilfen stehen bei Bedarf rund um die Uhr zur Verfügung. Sie erhalten Angebote zur Tagesgestaltung, medizinische Behandlungspflege und Beratung für sich und Ihre Angehörigen.

Die Pflegeleistungen richten sich nach Ihrem Pflegegrad. Dieser orientiert sich an Ihren Fähigkeiten oder der Schwere der Beeinträchtigungen Ihrer Selbständigkeit.

Die Reinigung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume, das Waschen und Bügeln der Kleidung, der Bett- und Tischwäsche sowie die Versorgung mit Heizung, Strom und Wasser gehören ebenfalls zu den Leistungen.

Im Pflegeheim erhalten Sie mehrmals am Tag eine abwechslungsreiche und ausgewogene Mahlzeit incl. Getränke.

Ein möbliertes Zimmer mit Dusche und WC steht Ihnen zur Verfügung. Sie können die Gemeinschaftsräume und den Garten nutzen. Die Pflege der Außenanlagen sowie alle Instandhaltungen und Reparaturen sind inbegriffen.

Kosten & Zuschüsse

Die Preise für Kurzzeitpflege (Heimentgelt) richten sich nach Standort, Alter und Ausstattung des Pflegeheims.

Zur Finanzierung des Kurzzeitpflegeaufenthaltes haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Zuschüsse der Pflegekasse gem. § 42 SGB XI:

  • wenn pflegende Angehörige in den Urlaub gehen oder aus anderen Gründen die Pflege vorübergehend nicht leisten können
  • wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die Betreuung zu Hause (noch) nicht möglich ist.

Zur Finanzierung des Kurzzeitpflegeaufenthaltes haben vorübergehend pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Zuschüsse der Krankenkasse gem. § 39c SGB V:

  • wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die Betreuung zu Hause (noch) nicht möglich ist und eine ärztliche Verordnung für die Kurzzeitpflege vorliegt.

 

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Pflegeleistungen und die Ausbildungsumlage bis maximal 1.774 € im Jahr.
Die Kurzzeitpflege wird für längstens 8 Wochen bewilligt.
Ggf. kann der Anspruch aus der Verhinderungspflege von maximal 1.774 € im Jahr für die Kurzzeitpflege umgewandelt werden.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten müssen von den Bewohnern selbst getragen werden.

Die konkrete Preisliste eines bestimmten Hauses finden Sie auf der Seite des Angebots des jeweiligen Hauses.