Zum Hauptinhalt springen

Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz, Kurzform für das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen", zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, vom 31. Mai 2023 regelt den Schutz von Personen,

  • die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese offenlegen und an Meldestellen melden
  • die Gegenstand einer Meldung sind
  • die von einer Meldung betroffen sind.

Korrektes gesetzes- und regelkonformes Handeln entsprechend unseren Compliance-Richtlinien haben für uns als Unternehmen höchste Priorität. Zur Sicherstellung dieses Anspruchs ist es uns wichtig, jederzeit über Rechts- und Regelverstöße Kenntnis zu erlangen. 

Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen als hinweisgebende Person die Möglichkeit, anonym und sicher Hinweise über Verstöße bei einer für uns zuständigen Meldestelle anzuzeigen.

Sie erreichen diese Meldestelle über folgende Kontaktmöglichkeit:

Tel. 0800 0000 812
E-Mail: altenheimat@hinweisgeben.online
Hinweisgeberschutzportal: https://hinweisgeberschutz-komplettloesung.de/altenheimat