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Was zahlen Sie für die Pflege im Seniorenzentrum Am Rosengarten?

Die häuserübergreifend relevanten Informationen zu den Pflegekosten erhalten Sie auf den allgemeinen Seiten zu den Pflegeangeboten (z. B. Dauerpflege, Kurzzeitpflege). Dort ist beschrieben, aus welchen Bestandteilen sich die Preise im Pflegeheim generell zusammensetzen.

In den hier folgenden Preislisten erfahren Sie die hausspezifischen Kosten im Seniorenzentrum Filderstadt-Bernhausen sowie den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil.

Kosten Dauerpflege

Seit 1.1.2022 zahlen die Pflegekassen einen nach der individuellen Dauer des Heimaufenthalts bemessenen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil reduziert. In der Preisliste Dauerpflege kann der auf den einzelnen Bewohner/die einzelne Bewohnerin abgestimmte Zuschlag der Pflegekasse nicht abgebildet werden.

PflegegradHeimentgelt Leistungen der PflegekasseIhr Eigenanteil
 
14.190,66       0,00*4.190,66
24.790,54   770,004.020,54
35.282,431.262,004.020,43
45.795,621.775,004.020,62
56.025,592.005,004.020,59

 (Stand 01.03.2024)

*In Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 125 EUR monatlich.

Wenn Sie Ihre Kosten nicht vollständig aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) zu beantragen. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.

Kosten Kurzzeitpflege

Die von dem Bewohner/der Bewohnerin zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem Heimentgelt pro Tag abzüglich der Übernahmeleistung der Pflegekasse.

PflegegradHeimentgelt/Tag Übernahme der Pflegekasse/TagIhre Kosten/Tag
 
1137,76 137,76
2157,48  98,0559,43
3173,65114,2259,43
4193,52134,0959,43
5198,08138,6559,43

(Stand 01.03.2024)

Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.

PflegegradHeimentgelt/Tag Übernahme der Pflegekasse/TagIhre Kosten/Tag
 
1126,62   0,00126,62
2143,28  89,13 54,15
3159,45  105,30 54,15
4176,32122,17 54,15
5183,88129,73 54,15

(Stand 01.01.2023)

Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.

Kosten Tagespflege

Der von den Tagespflegegästen täglich zu tragende Eigenanteil ergibt sich aus dem Heimentgelt pro Tag abzüglich der Übernahmeleistung der Pflegekasse.

PflegegradHeimentgelt/Tag Übernahme der Pflegekasse/Tagmax. Übernahme Pflegekasse*Ihr Eigenanteil/Tag
 
134,2424,24      125,00** 
241,0731,07   689,0010,00
347,2937,291.298,0010,00
453,5043,501.612,0010,00
556,6146,611.995,0010,00

(Stand 01.01.2024)

*Monatliche Höchstbeträge gemäß § 41 Abs. 2 SGB XI, mit denen sich die Pflegekasse an den Kosten für die allgemeine Pflegevergütung beteiligt.

**Der monatliche Entlastungsbetrag in der häuslichen Pflege gemäß § 45b SGB XI von maximal 125 € monatlich kann für die Kostenerstattung der Tagespflege genutzt werden.

Unser Aufnahmeantrag

Sind Sie an einem unserer Angebote interessiert? Den Aufnahmeantrag können Sie sich hier herunterladen, am PC ausfüllen und per Mail an uns schicken.

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Ansprechperson

Roland HolunderVerbundleiter

Kontakt & Anfahrt

Hindenburgstraße 2
71149 Bondorf
Fax: 07457 9424-99
Anfahrt über Google Maps